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Donnerstag, 30. August 2007
Mal was anderes...
freie frau, 20:00h
Nachdem man schon von Abschiebungen in Nacht und Nebel unter Polizeieinsatz gehörte hatte, sollte eigentlich nichts mehr wundern. Die Praktiken des Hamburger Senats zur Identifizierung 'illegaler' Migranten schafft’s allerdings.
Seit Jahren vollziehen Abschiebebehörden der EU Sammel- oder Charterabschiebungen. Für Abschiebungen sind grundsätzlich "Heimreisezertifikate" des Ziellandes notwendig, bloß wohin mit den sans papiers? Neun von zehn Flüchtlingen besitzen bei ihrer Ankunft in Deutschland keine gültigen Dokumente. Das in solchen Fällen häufig angewandte Kürzel 998 bedeutet in den Formularen der hiesigen Behörden "Staatsbürgerschaft unbekannt". Damit eine Ausweisung in diesen Fällen vollstreckt werden kann, werden vom Hamburger Senat kreative Methoden geschaffen und drastische Maßnahmen ergriffen.
Seit 1999 wurden in Hamburg mehr als 25 so genannte Botschaftsanhörungen durchgeführt. Bundesweit werden Flüchtlinge zur "Vorsprache bei der Ausländerbehörde und dort bei den Delegationen zur Ausstellung eines Heimreisedokuments, bzw. zur Identitätsfeststellung" vorgeladen.
Die von der Ausländerbehörde Spree-Neiße versendete Vorladung weist explizit auf eine "Mitwirkungspflicht" zur "Klärung der Identität" hin. Gegebenenfalls werde die Vorführung unter unmittelbarem Zwang der Polizei durchgesetzt. Der Verfasser des Schreibens rechtfertigt diese angedrohte Maßnahme mit dem vermeintlich großen Interesse der Öffentlichkeit an einer unverzüglichen Ausreise der angeschriebenen Person. Ein Nichterscheinen bedeutet die Anwendung der "Vollzugsgewalt". Vor zwei Jahren erschien in Hamburg erstmals eine eigens angereiste Delegation aus Guinea zur Identifizierung, anstelle der Abgesandten der guineischen Botschaft. Ursächlich für diesen Wechsel sei die Unzufriedenheit der Hamburgischen Behörden über die unzureichende Anzahl der erfolgreichen Identifizierungen der guineischen Botschaft gewesen. Die eingeladene Delegation war der Botschaft in Deutschland nicht einmal namentlich bekannt, woraufhin sich die offiziellen guineischen Vertreter von den Anhörungen distanzierten, bei denen zwischen dem 7. und dem 17.03.05 fast 400 Flüchtlinge aus ganz Deutschland zur "Vorsprache bei der Ausländerbehörde und dort bei der guineischen Delegation zur Ausstellung eines Heimreisedokuments, bzw. zur Identitätsfeststellung" vorgeladen wurden. Die Festlegung der Herkunft erfolgt "auf Grund der Gesichtsform und der Aussprache" der Flüchtlinge. Die Gäste erhalten für ihre Dienste neben einem kostspieligen Rahmenprogramm inkl. Musicalbesuch und Hafenrundfahrt zusätzlich zu den "Missionsgebühren" eine 'Kopfprämie'.
Mit dieser mehr als fragwürdigen Praxis können jedoch nicht die 'unvermittelten' Flüchtlinge zur Abschiebung vorbereitet werden. Abhilfe schafft da ein zunächst unauffälliges Dokument aus Brüssel. Die 2003 in Hamburg gegründete Sonderabteilung "Rückführung Afrika" entdeckte die ungeahnte Eignung des EU-Standartreisepapiers zur Abschiebung der 'übrig gebliebenen'. Mit diesem ist es sogar möglich, Menschen in ein Land auszuweisen, dessen Botschaft ihre Staatsangehörigkeit ausdrücklich nicht anerkannt hat. Das Dokument dient eigentlich dem "Bemühen um eine wirksamere Durchführung von Rückführungsmaßnahmen" und berechtigt den/die TrägerIn zum einmaligen Grenzübertritt. Die Staatsangehörigkeit ist auf diesen Papieren von den Behörden einfach selbst einzutragen und es bedarf keines "Heimreisezertifikates" oder die Anerkennung der Staatszugehörigkeit des Ziellandes. Seit September 2003 finden an Stelle des Kürzels 998 auf diese Weise nun auch konstruierte Staatsangehörigkeiten Eingang in offizielle Dokumente der Flüchtlinge. Abschiebungen werden möglich gemacht, auch wenn sich kein Landzuständig erklärt oder der Einreise zugestimmt hat.
Seit Jahren vollziehen Abschiebebehörden der EU Sammel- oder Charterabschiebungen. Für Abschiebungen sind grundsätzlich "Heimreisezertifikate" des Ziellandes notwendig, bloß wohin mit den sans papiers? Neun von zehn Flüchtlingen besitzen bei ihrer Ankunft in Deutschland keine gültigen Dokumente. Das in solchen Fällen häufig angewandte Kürzel 998 bedeutet in den Formularen der hiesigen Behörden "Staatsbürgerschaft unbekannt". Damit eine Ausweisung in diesen Fällen vollstreckt werden kann, werden vom Hamburger Senat kreative Methoden geschaffen und drastische Maßnahmen ergriffen.
Seit 1999 wurden in Hamburg mehr als 25 so genannte Botschaftsanhörungen durchgeführt. Bundesweit werden Flüchtlinge zur "Vorsprache bei der Ausländerbehörde und dort bei den Delegationen zur Ausstellung eines Heimreisedokuments, bzw. zur Identitätsfeststellung" vorgeladen.
Die von der Ausländerbehörde Spree-Neiße versendete Vorladung weist explizit auf eine "Mitwirkungspflicht" zur "Klärung der Identität" hin. Gegebenenfalls werde die Vorführung unter unmittelbarem Zwang der Polizei durchgesetzt. Der Verfasser des Schreibens rechtfertigt diese angedrohte Maßnahme mit dem vermeintlich großen Interesse der Öffentlichkeit an einer unverzüglichen Ausreise der angeschriebenen Person. Ein Nichterscheinen bedeutet die Anwendung der "Vollzugsgewalt". Vor zwei Jahren erschien in Hamburg erstmals eine eigens angereiste Delegation aus Guinea zur Identifizierung, anstelle der Abgesandten der guineischen Botschaft. Ursächlich für diesen Wechsel sei die Unzufriedenheit der Hamburgischen Behörden über die unzureichende Anzahl der erfolgreichen Identifizierungen der guineischen Botschaft gewesen. Die eingeladene Delegation war der Botschaft in Deutschland nicht einmal namentlich bekannt, woraufhin sich die offiziellen guineischen Vertreter von den Anhörungen distanzierten, bei denen zwischen dem 7. und dem 17.03.05 fast 400 Flüchtlinge aus ganz Deutschland zur "Vorsprache bei der Ausländerbehörde und dort bei der guineischen Delegation zur Ausstellung eines Heimreisedokuments, bzw. zur Identitätsfeststellung" vorgeladen wurden. Die Festlegung der Herkunft erfolgt "auf Grund der Gesichtsform und der Aussprache" der Flüchtlinge. Die Gäste erhalten für ihre Dienste neben einem kostspieligen Rahmenprogramm inkl. Musicalbesuch und Hafenrundfahrt zusätzlich zu den "Missionsgebühren" eine 'Kopfprämie'.
Mit dieser mehr als fragwürdigen Praxis können jedoch nicht die 'unvermittelten' Flüchtlinge zur Abschiebung vorbereitet werden. Abhilfe schafft da ein zunächst unauffälliges Dokument aus Brüssel. Die 2003 in Hamburg gegründete Sonderabteilung "Rückführung Afrika" entdeckte die ungeahnte Eignung des EU-Standartreisepapiers zur Abschiebung der 'übrig gebliebenen'. Mit diesem ist es sogar möglich, Menschen in ein Land auszuweisen, dessen Botschaft ihre Staatsangehörigkeit ausdrücklich nicht anerkannt hat. Das Dokument dient eigentlich dem "Bemühen um eine wirksamere Durchführung von Rückführungsmaßnahmen" und berechtigt den/die TrägerIn zum einmaligen Grenzübertritt. Die Staatsangehörigkeit ist auf diesen Papieren von den Behörden einfach selbst einzutragen und es bedarf keines "Heimreisezertifikates" oder die Anerkennung der Staatszugehörigkeit des Ziellandes. Seit September 2003 finden an Stelle des Kürzels 998 auf diese Weise nun auch konstruierte Staatsangehörigkeiten Eingang in offizielle Dokumente der Flüchtlinge. Abschiebungen werden möglich gemacht, auch wenn sich kein Landzuständig erklärt oder der Einreise zugestimmt hat.
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Nur in BILD
freie frau, 12:00h
Dianas letzte Stunden als Comic !
Ich weiß, nichts dürfte mehr wundern. Ich bin aber ehrlich entsetzt. Vielleicht hab ich allerdings auch nur den Gag verpasst... Mein Fehler.
Ich weiß, nichts dürfte mehr wundern. Ich bin aber ehrlich entsetzt. Vielleicht hab ich allerdings auch nur den Gag verpasst... Mein Fehler.
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